FAQ - Frequently asked questions
Häufig gestellte Fragen an die Atlantic Canada Metals Inc.
2. Fragen zu Rechnung, Gebühren und Bezahlung
3. Fragen zur Edelmetalleinlagerung
4. Fragen zu Erbfolge, Vollmacht, usw.
1. Antworten zu Dokumentfragen
1.1 Wozu muss ein Zeuge unterschreiben und wer kann als Zeuge
unterschreiben?
Als kanadische Firma unterliegen wir dem kanadischen Recht, welches
sich in vielen Bereichen vom englischen Recht ableitet. Bei
Verträgen hier in Kanada ist es üblich, dass ein Zeuge mit
unterschreibt. Zeuge kann jede volljährige Person sein, auch
ein naher Verwandter. Der Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass alle Angaben im Vertrag auch vom Käufer selbst und freiwillig
gemacht wurden. Er bestägt weiter, dass die Daten im
Identifizierungsdokument mit den Daten im Dokument übereinstimmen
und er das Identifizierungsdokument gesehen hat. Der Zeuge muss sich
nicht indentifizieren und die Unterschrift muss auch nicht leserlich
sein.
1.2 Was mache ich, wenn kein Zeuge vor Ort ist?
Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich und wenn kein Zeuge
verfügbar ist, kann man die Unterschrift des Zeugen auch weglassen.
Die Unterschrift eines Zeugen bietet für alle Parteien eine
zusätzliche Sicherheit.
2. Antworten zu den Rechnungsfragen
2.1 Was ist in den Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung enthalten?
Grundsätzlich sind darin die Kosten für Verwaltung, Lagerung und Versicherung enthalten, im
Prinzip unsere Betriebskosten. Versicherung ist selbsterklärend, Lagerung sind alle
Kosten im Zusammenhang mit der Lagerfirma und dem Hochsicherheitslager und Verwaltung
beinhaltet alle sonstigen Kosten, die auf die ACM zukommen. Zum Beispiel beinhaltet die
Verwaltung die Kontrolle der Bestände unserer Kunden im System der Lagerfirma,
Kosten für steuerliche Betreuung, Kosten welche durch die Veranstaltung der
beiden jährlichen Kundenreisen (Mietwagen, Betreuung, etc.), Kosten der
jährlichen speziellen Audits von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie zum
Beispiel KPMG, Kosten für Software, Lohnkosten, usw.
2.2 Muss man den Rechnungsbetrag nach Kanada überweisen?
Nein, Sie können auf unser deutsches Konto bezahlen. Auf unserer
Rechnung, die wir Ihnen per E-Mail zuschicken, steht der
Rechnungsbetrag in kan. Dollar und in Euro. Ebenso ist auf unserer
Rechnung neben unserer kanadischen Bankverbindung auch unsere
deutsche Bankverbindung angegeben. Sie haben also die Wahl entweder
in kan. Dollar auf unser kanadisches Konto zu bezahlen oder in Euro
auf unser deutsches Konto. Aus der EU ist es günstiger auf unser
deutsches Konto zu überweisen. Wenn Sie ein kanadisches Konto
haben, dann können Sie natürlich gerne von dort auf unser
kanadisches Konto überweisen. Wenn Sie von einem nichtkanadischen
Konto auf unser kanadisches Konto überweisen, dann müssen Sie
die Gebühr für eingehende Auslandsüberweisungen in
Höhe von 17 kanadischen Dollar zum Rechnungsbetrag hinzufügen
und mitüberweisen.
2.3 Wann muss ich die Rechnung bezahlen?
Die Rechnung ist umgehend fällig. Sie müssen die Rechnung
umgehend bezahlen, am besten noch am selben Tag, an dem Sie die
Rechnung erhalten. Wir treten bei den Gebühren für Lagerung, Verwaltung und
Versicherung für 3 Monate in Vorleistung und erwarten eine umgehende Bezahlung
unserer Rechnungen.
2.4 Was, wenn meine Rechnung in meinem Spamordner landet und ich sie deshalb übersehe und nicht bezahle?
Die Rechnung ist dennoch umgehend fällig. Sie sind verpflichtet
Ihren Posteingang genau zu überwachen, dazu zählt auch der
Spamordner ihres E-Mail-Programms. Wenn Sie über uns Edelmetalle eingelagert haben,
dann wissen Sie auch, dass Sie nach jedem Quartal eine Rechnung von uns erhalten.
2.5 Wann werden die Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung fällig?
Sie erhalten von uns immer nach Quartalsende eine ensprechende Rechnung
über das gerade abgeschlossene Quartal. So erhalten Sie Anfang April
eine Rechnung für die Monate Januar bis März, Anfang Juli erhalten Sie
eine Rechnung für die Monate April bis Juni, usw.
2.6 Wann muss ich die Rechnung für Verwaltung, Lagerung und Versicherung bezahlen?
Die Rechnung ist umgehend fällig. Sie müssen die Rechnung
umgehend bezahlen, am besten noch am selben Tag, an dem Sie die Rechnung
erhalten. Die Atlantic Canada Metals Inc. muss die Rechnungen aus dem
Hochsicherheitslager monatlich bezahlen, tritt somit also 3 Monate in
Vorleistung und ist darauf angewiesen, dass die Rechnungen von den Kunden
umgehend bezahlt werden. Vielen Dank.
2.7 Wo kann man die Höhe der Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung einsehen?
Die Höhe der Gebühren für die Lagerung im Hochsicherheitslager
ist in unseren AGB niedergeschrieben. Unsere AGB können Sie sich in
unserem Downloadbereich herunter laden.
2.8 Was sind die Gründe für die Preisschwankungen in den Rechnungen für Verwaltung, Lagerung und Versicherung?
Die Rechnungsbeträge für Verwaltung, Lagerung und Versicherung ihrer Edelmetalle werden aller Wahrscheinlichkeit
nach von Quartal zu Quartal unterschiedlich sein, selbst dann, wenn sich an ihren Beständen nichts ändert.
Verantwortlich dafür sind gleich mehrere Gründe, auf die weder die Atlantic Canada Metals Inc. noch unsere
Kunden einen Einfluss haben.
Der offensichtlichste Grund für die schwankenden Rechnungsbeträge
sind die Edelmetallpreise, die ständig in Bewegung sind. Steigen die Edelmetallpreise, so steigen
auch die Gebühren und wenn die Edelmetallpreise fallen, so fallen auch die Gebühren für die
Verwaltung, Lagerung und Versicherung. Auf unserer Rechnung sehen Sie die entsprechenden
Edelmetallpreise unter der Spalte Spot-Price.
Ein weiterer Grund sind die Veränderungen der Wechselkurse zwischen den Währungen. Die Preise von
Edelmetallen werden international in US-Dollar festgelegt. Als kanadisches Unternehmen erstellen
wir unsere Rechnungen in kanadische Dollar. Je nachdem wie sich der Wechselkurs zwischen dem USD
und dem CAD entwickelt, kann der Rechnungsbetrag in CAD höher oder niedriger ausfallen. Unsere Kunden
in der EU zahlen in der Regel in EUR auf unser deutsches Bankkonto. Auch hier kann ein sich
ändernder Wechselkurs zwischen CAD und EUR zu einem höheren oder niedrigeren Rechnungsbetrag in
EUR führen.
Einige unserer Kunden fragen sich auch, nach Erhalt ihrer zweiten Rechnung, warum diese Rechnung
höher ist als die erste Rechnung, die sie erhalten haben, obwohl sich vielleicht weder die
Edelmetallpreise noch die Wechselkurse geändert haben. Hier liegt der Grund in der Dauer,
in der sich die Edelmetalle im Hochsicherheitslager befinden. Hat ein Kunde z.B. in der Mitte
des Quartals gekauft, so wird seine erste Rechnung auch nur über ein halbes Quartal sein.
Seine zweite Rechnung wird dann aber über ein volles Quartal sein und dementsprechend höher
ausfallen. Auf unserer Rechnung sehen Sie die Zeit der Edelmetalle im Hochsicherheitslager
unter der Spalte Days. Dort stehen in der Regel zwei Zahlen durch einen Schrägstrich
getrennt. Die erste Zahle steht für die Anzahl der Tage, in denen sich ihr Edelmetall im
Hochsicherheitslager befand und die zweite Zahl steht für die Anzahl der Tage des vollen Quartals.
Steht dort z.B. 50/92 bedeutet dies, dass das abgelaufene Quartal 92 Tage hatte,
ihre Edelmetalle aber nur 50 Tage davon im Hochsicherheitslager waren. Sind beide Zahlen
identisch, dann bedeutet dies, dass sich ihre Edelmetalle das volle Quartal im
Hochsicherheitslager befanden.
2.9 Warum entsprechen die Preise (Spot-Price) auf der Rechnung nicht den aktuellen Preisen?
Auf unseren Rechnungen werden nicht die aktuellen Edelmetallpreise in Rechnung gestellt,
sondern der Durchschnittspreis der letztem 3 Monate (letztes Quartal).
Wir treten bei den Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung für unsere Kunden
für bis zu 3 Monate in Vorleistung, da wir diese Gebühren monatlich bezahlen müssen. Die
Rechnung bezieht sich immer auf das abgelaufene Quartal und die Preise sind demensprechend
die Durchschnittspreise dieses abgelaufenen Quartals.
3. Antworten zur Edelmetalleinlagerung
3.1 Wie sicher ist die Lagerung der Edelmetalle in Kanada?
Kanada selbst ist ein sehr sicheres Land mit einer sehr geringen
Kriminalitätsrate. Laut Statistiken gehört Kanada zu den sichersten
Ländern der Erde. Dennoch tun wir alles damit Ihre Edelmetalle in
jedem Fall absolut sicher sind. Ihre Edelmetalle werden in einem
Hochsicherheitslager gelagert, welches rund um die Uhr mit
bewaffnetem Personal besetzt ist. Das Lager verfügt über mehrere
Schleußen und der innere Tresorraum, dort wo die Edelmetalle
gelagert werden, ist mit starken Stahlbetonwänden und mehreren
Tresortüren geschützt. Natürlich sind Ihre Edelmetalle
auch gegen alle erdenklichen Risiken, die man versichern kann, versichert.
3.2 Werden meine Edelmetalle getrennt von anderen Edelmetallen gelagert?
Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der leider von vielen Edelmetallbesitzern
nicht ausreichend bedacht wird. Wenn Ihre Edelmetalle mit dem Edelmetall
anderer Edelmetallbesitzer vermischt wird, bekommen Sie wahrscheinlich
niemals Ihre eigenen Edelmetalle wieder, sondern wahrscheinlich andere,
eventuell sogar unreinere, Edelmetalle, die von einer anderen Person
dort eingelagert wurden. Noch wichtiger bei einer Sammellagerung ist aber,
dass Sie von der Gesamtmenge der Edelmetalle im Sammellager nur einen
Anteil besitzen. Sie besitzen einen Anspruch auf einen Teil der dort
gelagerten Edelmetalle. Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten
Barren Silber, Gold oder Platin. Dies sehen wir nicht als wirklichen
persönlichen Besitz, wie wir ihn unseren Kunden bieten. Bei uns
erworbene und eingalgerte Edelmetalle werden für jeden Kunden in
einer separaten, versiegelten Box aufbewahrt und niemals mit den
Edelmetallen anderer Kunden vermischt.
3.3 Warum ist eine getrennte Lagerung besser als eine gemeinsame Lagerung?
Bei einer getrennten Lagerung der Edelmetalle,
gehören dem Kunden bestimmte Barren und Münzen. Dies
ist bei einer gemeinsamen Lagerung nicht der Fall, dort besitzen Kunden nur
einen Anteil an einer Gesamtmenge.
Unsere Kunden, mit getrennter Lagerung, können sich Ihre
Edelmetalle im Hochsicherheitslager ansehen und sich auch die
Seriennummern notieren. Bei einem weiteren Besuch zu einem späteren
Zeitpunkt werden Sie genau die gleichen Stücke mit den gleichen
Seriennummern vorfinden. Dies ist bei einer gemeinsamen Lagerung nicht
möglich.
Als unser Kunde, mit getrennter Lagerung, haben Sie die Möglichkeit persönlich Ihre
Edelmetalle vor Ort zu prüfen. Diese Möglichkeit besteht
bei einer Sammellagerung nicht. Uns ist auch kein anderes Unternehmen
bekannt, welches Kunden erlaubt Ihre eigenen Edelmetalle selbst
vor Ort zu überprüfen.
Bei einer gemeinsamen Lagerung haben Kunden praktisch keine Möglichkeit
festzustellen ob ihre Edelmetalle wirklich im Lager sind. Sie wissen nicht,
wie viele Kunden eingelagert haben und auch nicht wie viel Edelmetall jeder
Kunde eingelagert hat. Selbst wenn Sie die Gesamtmenge im Lager kennen,
wissen Sie immer noch nicht, ob wirklich alle Edelmetalle aller Kunden
eingelagert wurden.
Bei getrennter Lagerung hat jeder Kunde seine eigenen Edelmetalle in einer eigenen,
versiegelten Kiste und somit sind seine Edelmetalle von den Edelmetallen anderer
Kunden getrennt.
3.4 Wie wird sicher gestellt, dass meine Edelmetalle nicht mit anderen Edelmetallen vermischt werden?
Jeder Kunde, mit getrennter Lagerung, erhält bei uns eine oder mehrer eigene stabile Boxen,
in denen die Edelmetalle des Kunden aufbewahrt werden. Jede Box ist
eindeutig markiert und mit mehreren nummerierten Siegeln versiegelt. Um
eine solche Kundenbox zu öffnen müssen die Siegel mit einem
Werkzeug zerstört werden. Der Tresorraum darf immer nur von
mindestens 2 Personen betreten werden (Vier-Augen-Prinzip). Alles
wird mit Kameras überwacht und jedes Betreten des Tresorraumes
wird schriftlich und digital dokumentiert. Ebenso wird jede Öffnung
einer Kundenbox schriftlich und digital dokumentiert. Es darf immer
nur eine Kundenbox geöffnet werden und erst wenn diese Box wieder
verschlossen und mit neuen Siegeln versiegelt wurde, darf eine andere
Kundenbox geöffnet werden. Dadurch ist ein Vermischen von
Edelmetallen von verschiedenen Kunden nicht möglich.
3.5 Kann ich selbst meine Edelmetalle im Hochsicherheitslager vor Ort begutachten?
Wir bieten unseren Kunden, zweimal pro Jahr, die Möglichkeit sich
Ihre Edelmetalle im Hochsicherheitslager selbst anzuschauen und zu
überprüfen. Die beiden Termine sind in der Regel im Juni und im
September in jedem Jahr. Wenn Sie Interesse an einer persönlichen
Überprüfung Ihrer Edelmetalle haben, dann teilen Sie dies
bitte Ihrem Vertriebspartner oder auch uns direkt mit. Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt und je früher Sie sich anmelden um so besser. Wir
benötigen von Ihnen vorab dann eine Kopie Ihres Reisepasses, welche
wir an das Hochsicherheitslager weitergeben. Dort wird man Ihre Daten
überprüfen, Personen mit eingetragen Vorstrafen wird der
Zugang zum Hochsicherheitslager nicht erlaubt. In der Regel dauert die
Reise 3 bis 5 Tage und richtet sich nach den Flugterminen. Sie kommen
normalerweise am späten Nachmittag oder Abends in Halifax an und
gleich am nächsten Morgen geht es ins Hochsicherheitslager. Die
Besichtigung des Hochsicherheitslagers erfolgt mit jedem Kunden einzeln,
damit er ungestört seine Edelmetalle prüfen kann. Nachdem alle
Kunden ihre Edelmetalle begutachtet haben, gehen wir mit den Interessenten
(Nichtkunden) gemeinsam als Gruppe in das Hochsicherheitslager. An den
folgenden Tagen besichtigen wir gemeinsam die schöne Hafenstadt
Halifax und haben noch den ein oder anderen Ausflug auf dem Programm,
z.B. eine Fahrt zum bekannten Leuchtturm von Peggy's Cove oder zur Bay of Fundy, mit dem
höchsten Tiedenhub der Welt. Ihr Heimflug
startet in der Regel am späten Abend vom internationalen Flughafen
in Halifax zurück nach Frankfurt. Die Kosten für Flug, Hotel,
Verpflegung und andere kostenpflichtige Dinge, wie z.B. Hafenrundfahrt, usw.
trägt jeder Teilnehmer selbst. Einen Mietwagen benötigen Sie nicht,
Sie werden von uns vom Flughafen abgeholt, zu allen Orten transportiert und am
Ende der Reise auch wieder zum Flughafen gebracht.
Wir werden des öfteren von Kunden und Interessenten um eine
separate Besichtigung gebeten, weil man z.B. geschäftlich oder
urlaubsbedingt gerade in Halifax oder Umgebung ist. Dies ist leider
nicht möglich, Brinks erlaubt uns nur 2 Besuche des
Hochsicherheitslagers pro Jahr. Wir sind froh darüber, dass
Brinks uns zweimal mit Kunden und Interessenten in das Hochsicherheitslager
hinein lässt. Wir kennen kein anderes Unternehmen, welches
betriebsfremde Personen in ein Hochsicherheitslager hinein lässt.
Das Hochsicherheitslager ist ein arbeitendes Unternehmen, in dem
ständig Geld- und Werttransporte ankommen und abfahren. Jeder
Besuch von unbekannten Dritten in so einem Gebäude stellt ein
enormes Sicherheitsrisiko für das Unternehmen und besonders
für das Personal dar. Aus diesem Grund werden Sie verstehen, dass
wir keine separaten Besichtigungen durchführen können und
möchten Sie bitten sich rechtzeitig zu einer unserer beiden
jährlichen Besichtigungen anzumelden. Vielen Dank.
3.6 Ist es möglich meine Edelmetalle in ein anderes Land zu transportieren und dort in einem Hochsicherheitslager zu lagern?
Wenn Sie es möchten, können wir in Ihrem Auftrag Ihre Edelmetalle
kurzfristig in ein anderes Hochsicherheitslager, in einem anderen Land,
transportieren. Die Kosten für diese Umlagerung wird Ihnen vorab in
Rechnung gestellt. Bitte bedenken Sie, dass eine persönliche
Besichtigung, Überprüfung oder Abholung ihrer Edelmetalle nur
im Hochsicherheitslager in Halifax möglich ist. Weitere Informationen
hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt
Sicherheit.
3.7 Müssen auf Gewinne, die man durch den Verkauf von Edelmetall in Kanada erziehlt, in Kanada Steuern gezahlt werden?
Wichtig, bitte beachten:
Wir sind nicht in der Lage eine Beratung oder Auskunft in irgend
einer Weise zu geben. Wir ersuchen Sie dringend, bei allen steuerlichen
Fragen oder bei geplanten Invesitionen die Dienste eines kompetenten
Beraters in Kanada, Deutschland oder einem entsprechenden Land in
Anspruch zu nehmen. Alle hier angegebenen Informationen dienen nur
der Information und stellen in keinem Fall eine Beratung in irgend
einer Form dar!
Dies ist in der Regel in den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada
und dem Wohnland des Nicht-Kanadiers festgeschrieben. Für deutsche
Staatsbürger ist hier der Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen Kanada und Deutschland wichtig. Laut Auskunft eines kanadischen
Finanzbeamten, den wir um eine Einschätzung gebeten haben, ist im
Fall, dass eine deutsche Privatperson mit dem Verkauf von Edelmetall
einen Gewinn erziehlt, der Absatz 6 gültig. Dieser Absatz lautet:
6. Gains from the alienation of any property, other than those mentioned
in paragraphs 1 to 4 shall be taxable only in the Contracting State of
which the alienator is a resident.
Und auf deutsch:
6. Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 bis 4
nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat
besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist.
Dies bedeutet, dass ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, seine Gewinne durch
den Verkauf von Edelmetall in Kanada nicht versteuern muss. Das komplette
Dopelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland können Sie
sich unter den folgenden Links herunter laden:
4. Antworten zu Erbfolge, Vollmacht, usw.
4.1 Kann ich eine Vollmacht erteilen?
Ja, mit einer Vollmacht erteilen Sie einer anderen Personon das Recht
über Ihren Storage-Account und alle darin enthaltenen Edelmetalle zu
verfügen. Überlegen Sie bitte genau, wem Sie diese Vollmacht
erteilen und warum Sie dies tun. Die bevollmächtigte Person hat dann
vollen Zugriff auf Ihre Edelmetalle und kann Ihre Edelmetalle zum Beispiel
jederzeit verkaufen. Eine Vollmacht ist eventuell sinnvoll, wenn der
Inhaber der Edelmetalle eine schwere Krankheit hat und eventuell in naher
Zukunft nicht mehr Herr seiner Sinne ist oder aus anderem Grund nicht
mehr in der Lage ist notwendige Dokumente zu unterschreiben. Eine
Vollmacht ist nur solange gültig, wie der Vollmachtgeber noch am
Leben ist. Stirbt der Vollmachtgeber, erlöschen, nach kanadischem Recht, automatisch
alle von ihm erteilten Vollmachten.
Weitere Informationen zu einer Vollmacht finden Sie im Downloadbereich unserer Website.
4.2 Was passiert, wenn der Depotinhaber stirbt?
Mit dem Tod des Inhabers eines Storage-Accounts erlischt automatisch jede
von ihm erteilte Vollmacht und das Testament tritt in Kraft. Existiert
kein kanadisches Testament, muss ein kanadisches Gericht über die
Erbfolge entscheiden. Dies kann unter Umständen sehr lange dauern, da
nicht englische Dokumente und Testamente erst beglaubigt übersetzt
werden müssen und von einem kanadischen Gericht geprüft werden müssen.
Der einfachste Weg, um die Übertragung auf die Erben möglichst unkompliziert
zu gestalten, ist ein kanadisches Testament. Jeder, auch Nicht-Kanadier, kann in Kanada bei einem
kanadischen Anwalt ein kanadisches Testament erstellen lassen, welches im
Todesfalle rechtskräftig ist und in Kanada zur Anwendung kommt. Der
Übertrag auf die, im kanadischen Testament genannten, Erben erfolgt
dadurch wesentlich schneller.
Für den Fall, dass der Inhaber eines Storage-Accounts nicht in der Lage ist nach Kanada zu kommen
und dort bei einem kanadischen Anwalt ein Testament erstellen kann, haben wir den obigen
Prozess mit Hilfe eines Anwaltes vereinfacht. In diesem Fall benötigt der kanadische
Anwalt, welcher die Übertragung auf die Erben freigeben muss, eine schriftliche
Bestätigung von einem deutschen Anwalt, auf dem Briefpapier des deutschen Anwaltes,
in der der deutsche Anwalt bestätigt, dass Testament und Sterbeurkunde authentisch sind
und es sich bei den genannten Erben um die einzigen Erben handelt. Diese Bestätigung
muss von dem deutschen Anwalt in englischer Sprache verfasst werden, damit der kanadische
Anwalt den Brief lesen und verstehen kann. Es genügt, wenn der deutsche Anwalt seine
Bestätigung per E-Mail an den kanadischen Anwalt schickt. Bitte kontaktieren Sie uns
in so einem Fall und wir teilen Ihnen die entsprechende E-Mail-Adresse des kanadischen
Anwaltes mit.
4.3 Gibt es weitere Möglichkeiten seine Edelmetalle zu übertragen?
In unserem Downloadbereich steht ein Übertragungsdokument zum Download
zur Verfügung. Mit diesem Dokument können Sie Ihren Storage-Account
mit seinem kompletten Inhalt auf eine andere Person übertragen. Mit dieser
Übertragung verlieren Sie als bisheriger Eigentümer alle Rechte an
Ihrem Storage-Account und dessen Inhalt. Der neuer Eigentümer erhält
alle Rechte des Storage-Accounts und wird alleiniger Besitzer des Storage-Accounts
und dessen Inhalts. Dieses Dokument kann unter Umständen auch dazu genutzt
werden, um im Todesfall seine Edelmetalle auf eine andere Person zu übertragen,
ohne ein Testament zu nutzen. Sollten Sie zu diesem Punkt Interesse haben,
sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.
4.4 Wenn zwei Personen (z.B. Ehepartner) zusammen kaufen, müssen dann auch beide bei einem späteren Verkauf unterschreiben?
Ja, wenn ein Lagerkonto auf zwei Personen angelegt wird, dann müssen bei
einer späteren Abholung oder Verkauf auch beide Personen unterschreiben.
Eine einzelne Person kann dann nicht alleine über den Inhalt des Lagerkontos
verfügen. Wenn dies gewünscht ist, sollten beide Inhaber sich
gegenseitig eine Vollmacht ausstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die
Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Wenn hier keine Vorsorge
getroffen wurde, kann der noch lebende Partner nicht mehr auf den Inhalt des
Lagerkontos zugreifen, bevor die erbliche Abwicklung stattgefunden hat. Wir
empfehlen deshalb die Lagerkonten nur auf eine Person anzulegen. Bei Ehepaaren
sollte sich jeder Partner ein eigenes Lagerkonto zulegen. Dies ist auch der
Grund, warum wir auf unserem Kauf- und Lagerformular als Anrede nur Frau oder
Herr oder Firma und nicht Ehepaar oder Paar angegeben haben.
Dennoch gibt es natürlich Möglichkeiten, wie ein Partner, im
Todesfall des anderen Partners, über dessen Anteil oder dessen
Lagerkonto sofort vollständig verfügen kann. Sollten Sie zu diesem Punkt Interesse haben,
sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.